FAQs
Häufig gestellte Fragen auf einen Blick.
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Betriebssicherheit
Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Gesetzgeber im Jahr 2015 die Vorschriften für ALLE Betreiber von Aufzugsanlagen deutlich verschärft.
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Notfallpläne
Seit dem 31.05.2016 muss an der Hauptzugangsstelle zum Aufzug ein Notfallplan ausgehängt sein.
Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren
Ich/Wir ermächtigen die AUFZUGWÄRTER GmbH, alle anfallenden Nutzungsgebühren nach Rechnungsstellung zum jeweiligen Fälligkeitstag von unserem Bankkonto abzubuchen.
Zahlen auf Rechnung
Ich/Wir werden alle anfallenden Nutzungsgebühren nach Rechnungsstellung durch Überweisung bezahlen. Ich/Wir akzeptiere/n, dass dafür eine zusätzliche Buchungsgebühr in Höhe von € 10,- (netto + € 1,19 MwSt = € 11,90 brutto) in Rechnung gestellt wird.
€ 40,– pro Jahr/Aufzug + gesetzl. MwSt (bei 19% € 7,60 = € 47,60 Brutto)
€ 40/Jahr & Aufzug
Ich/wir bestätige/n, dass ich/wir von den AGBs Kenntnis genommen habe/n, und diese akzeptiere/n.