Frequently Asked Questions
Nein. Sie können Mehrhausanlagen als ein (1) Verwaltungsobjekt anlegen. In diesem Fall sollten Sie bei der Anlage der Aufzüge unter STANDORT die Hausnummer des Hauses eingeben, in dem sich dieser Aufzug befindet. Alternativ können Sie auch jedes einzelne Haus bzw. jeden einzelnen Hauseingang als eigenes Anwesen eingeben.
Bei Mehrhausanlagen die in der Rubrik ANWESEN als ein (1) Anwesen angelegt wurden (z.B. Bahnhofstr. 18 – 24) können Sie hier die zutreffende Hausnummer eingeben und/oder Sie können den Standort des Aufzugs innerhalb des Anwesens benennen (z.B. „Treppenhaus / Rückgebäude“ oder „hofseitig Aussen angebaut“ etc.)
Als erste Notrufnummer sollte die Telefonnummer des Servicepartners eingegeben werden, der für Notfälle mit der Personenbefreiung beauftragt wurde (=Meist der Notdienst der Wartungsfirma). Als zweite Notrufnummer wird die regional gültige allgemeine Notrufnummer (=Normalerweise die Feuerwehr, 112) eingegeben.
Das kommt auf die Art und das Alter des Aufzugs und der Nutzer an. In "normalen" Wohnhäusern genügt in der Regel 1 x pro Monat. Wenn es viele in der Seh- und Bewegungsfähigkeit eingeschränkte Nutzer gibt mindestens 1 x pro Woche. Bei intensiver (gewerblicher) Nutzung täglich.